Abmahnung CSR Rechtsanwälte wegen angeblichen illegalen Downloads und dem öffentlich Zugänglichmachen in Internettauschbörsen
Sie haben eine Abmahnung der Abmahnkanzlei CSR erhalten?
Verfallen Sie nicht in Panik! Versuchen Sie keine Experimente und
laden Sie keine pseudomodifizierte Unterlassungserklärung
aus dem Netz herunter.
Das Abmahnwerk der Kanzlei CSR Rechtsanwälte wirkt ausgesprochen bedrohlich. Zahlen Sie trotzdem nichts und unterschreiben Sie niemals die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Rechtsanwalt für Urheberrecht gesprochen haben.
Die Anwälte fordern von den Anschlussinhabern unter Behauptung der Rechteinhaberschaft eine Unterlassungserklärung, Rechtsanwaltskosten und Schadensersat in Höhe von € 650,00 pro Film.
Keine Sorge! Wir können Ihnen helfen! Wir haben bereits unzählige Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen dieser Art zu einem fairen Pauschalpreis vertreten. In 95 % der Fälle ist uns eine außergerichtliche Einigung gelungen, bei der wir konsequenterweise eine Zahlung an die abmahnende Kanzlei für Sie ganz oder nahezu ganz ablehnen konnten und nur unsere modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis für Sie abgegeben haben.
Es lohnt sich also! Rufen Sie uns an. Je eher desto besser! 089/535 135 oder
schicken Sie uns eine Email!
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Die Kanzlei vertritt die Firmen:
- PRIVATE Media Group (Fraserside Holdings Ltd.)
- John Thompson Productions GmbH