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Abmahnung CSR Rechtsanwälte wegen angeblichen illegalen Downloads und dem öffentlich Zugänglichmachen in Internettauschbörsen

Sie haben eine Abmahnung der Abmahnkanzlei CSR erhalten?

Verfallen Sie nicht in Panik! Versuchen Sie keine Experimente und

laden Sie keine pseudomodifizierte Unterlassungserklärung

aus dem Netz herunter.

Das Abmahnwerk der Kanzlei CSR Rechtsanwälte wirkt ausgesprochen bedrohlich. Zahlen Sie trotzdem nichts und unterschreiben Sie niemals die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Rechtsanwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Die Anwälte fordern von den Anschlussinhabern unter Behauptung der Rechteinhaberschaft eine Unterlassungserklärung, Rechtsanwaltskosten und Schadensersat in Höhe von € 650,00 pro Film.

Keine Sorge! Wir können Ihnen helfen! Wir haben bereits unzählige Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen dieser Art zu einem fairen Pauschalpreis vertreten. In 95 % der Fälle ist uns eine außergerichtliche Einigung gelungen, bei der wir konsequenterweise eine Zahlung an die abmahnende Kanzlei für Sie ganz oder nahezu ganz ablehnen konnten und nur unsere modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis für Sie abgegeben haben.

Es lohnt sich also! Rufen Sie uns an. Je eher desto besser! 089/535 135 oder schicken Sie uns eine Email! Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Die Kanzlei vertritt die Firmen:

  • Foerster Media
  • Oftly Goldwin GmbH
  • GMV GmbH & Co. KG
  • PRIVATE Media Group (Fraserside Holdings Ltd.)
  • Purzel Video GmbH
  • John Thompson Productions GmbH
  • GRÖGER MV GMBH