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Abmahnung Rechtsanwalt Hoffmann wegen Filesharings in Tauschbörsen im Internet

Sie haben eine Abmahnung der Abmahnkanzlei Hoffmann erhalten? Verfallen Sie nicht in Panik!

Versuchen Sie keine Experimente und laden Sie keine pseudomodifizierte Unterlassungserklärung aus dem Netz herunter.

Das Abmahnwerk der Kanzlei Hoffmann wirkt ausgesprochen bedrohlich. Zahlen Sie trotzdem nichts und unterschreiben Sie niemals die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung bevor Sie nicht mit einem fachkundigen Rechtsanwalt für Urheberrecht gesprochen haben.

Die Anwälte fordern von den Anschlussinhabern unter Behauptung der Rechteinhaberschaft eine Unterlassungserklärung, Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von € 480,00.

Keine Sorge! Wir können Ihnen helfen! Wir haben bereits unzählige Mandanten erfolgreich gegen Abmahnungen dieser Art zu einem fairen Pauschalpreis vertreten. In 95 % der Fälle ist uns eine außergerichtliche Einigung gelungen, bei der wir konsequenterweise eine Zahlung an die abmahnende Kanzlei für Sie ganz oder nahezu ganz ablehnen konnten und nur unsere modifizierte Unterlassungserklärung ohne Schuldeingeständnis für Sie abgegeben haben.

Es lohnt sich also! Rufen Sie uns an. Je eher desto besser! 089/535 135 oder schicken Sie uns eine Email! Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Die Kanzlei Hoffmann aus Berlin vertritt vor allem:

  • Neue Visionen Medien GmbH

  • die KOOL Filmdistribution

  • Zorro Film GmbH