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In Ergänzung zu unserem Fachartikel über den illegalen Download von Kinofilmen wollen wir an dieser Stelle auch klarstellen, dass aktuelle Musikhits ebenfalls nur illegal downgeloadet werden können, wenn diese Musikhits gerade erst angelaufen sind und man nicht Lizensinhaber eines solchen Musiktitels ist.
Wir wollen aber auch klarstellen, dass nicht jede Abmahnung, die Sie wegen eines solchen illegalen Downloads erreicht, rechtmäßig ist, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie als angeschriebener Anschlussinhaber zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht Ihren PC benutzt haben. Wir haben oft mit solchen Fällen zu tun.
Haben Sie auch hierfür eine Abmahnung erhalten?
Keine Panik! Wir können Ihnen helfen.
Notieren Sie unbedingt die Frist zur Erfüllung des Abmahnschreibens der Abmahnkanzlei.
Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung.
Leisten Sie keinerlei Zahlungen an die Abmahnkanzlei.
Suchen Sie möglichst zeitnah den Rat eines fachkundigen Anwalts.
Weitere Informationen für Ihre Hilfe finden Sie im Hauptmenue auf unserer Startseite bei Abmahnung.
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