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Bußgeldbescheid mit Fahrverbot bekommen? Melden sie sich Rechtzeitig! In sehr vielen Fällen können wir das Fahrverbot beseitigen.
Viele von Ihnen werden wohl nicht wissen, dass man im Zusammenhang mit dem
„Führerscheinverlust“ zwischen einem einfachem Fahrverbot und der Fahrerlaubnisentziehung unterscheiden muss. Grundsätzlich gibt es einen Unterschied zwischen einem Fahrverbot und dem Entzug der Fahrerlaubnis.
Fahrverbotbeseitigung:
Wenn Sie also einen Bußgeldbescheid mit einem Fahrverbot erhalten haben, dann gilt es rechtzeitig innerhalb von 14 Tagen, ab Zustellung dieses Bescheides Einspruch dagegen einzulegen.
Sind Sie beispielsweise Ersttäter und haben noch kein voreingetragenes Fahrverbot in Ihrer Verkehrssünderdatei, so haben wir in der Regel gute Möglichkeiten das Fahrverbot in Absprache mit den zuständigen Stellen durch Erhöhung der Geldbuße ganz zu beseitigen.
Sollten Sie einmal eine Pechsträhne gehabt haben und gleich zweimal mit einem Fahrverbot belegt werden, aber noch keine Voreintragung aufweisen, so gibt es für uns die Möglichkeit diese zwei verschiedenen Fahrverbote von jeweils einem Monat übereinander legen zu lassen, sodass Sie insgesamt nur ein Monat die beiden Fahrverbote gleichzeitig antreten müssen.
Es ist also äußerst wichtig, dass Sie sich zeitnah an einen fachkundigen Anwalt melden, damit man Ihnen noch rechtzeitig helfen kann.
Rechtsanwalt Georg Schäfer
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