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Es haben sich einige Abmahnkanzleien in Deutschland auf diese Art von Urheberrechtsverletzungen durch das sog. Filesharing in Peer-to-Peer Tauschbörsen im Internet spezialisiert. Sie verlangen in der Regel die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und einen pauschalen Schadensbetrag.
Keine Panik, wir können Ihnen helfen!
Unterschreiben Sie nichts und bezahlen Sie auch nicht voreilig, bevor Sie sich nicht den Rat eines fachkundigen Anwalts eingeholt haben.
Nutzen Sie unseren Rat:
Kontaktieren Sie uns Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. oder rufen Sie uns an unter 089/53 51 35.
Wir helfen Ihnen gerne!
RA Georg Schäfer
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