Start Kosten / RA Gebühren
Kosten - RA Gebühren

Anwaltsgebühren im zivilgerichtlichen Verfahren

Die Anwaltskosten werden im Zivilprozess grundsätzlich anhand des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet. Die Rahmengebühren sind im RVG gesetzlich festgeschrieben. Die Höhe einer Gebühr richtet sich nach dem Streitwert.

Die Gebühr für eine Erstberatung liegt bei uns je nach den Umständen zwischen  € 190,00  und € 250,00. Dies hängt im Wesentlichen vom Umfang und der Dauer des Gesprächs und der Komplexität des Falles ab.Ein erstes Vorgespräch, in dem wir mit Ihnen besprechen, ob es überhaupt Sinn macht aktiv nach außen für Sie tätig zu werden, ist selbstverständlich kostenlos!


Anwaltsgebühren im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren besteht die Besonderheit, dass zumindest in der ersten Instanz jeder seine Anwaltsgebühren selbst trägt, unabhängig davon, ob er obsiegt oder verloren hat.


Anwaltsgebühren im strafgerichtlichen Verfahren

Auch die Gebühren im Strafprozess richten sich generell nach dem RVG. Allerdings gibt es hier nicht den sog. Streitwert als Maßstab für die Berechnung der Gebühren, sondern für jeden Verfahrensabschnitt (Vor- /Hauptverfahren) jeweils eine sog. Rahmengebühr, bei der sich die Anwaltsgebühren je nach Umfang und Schwierigkeit der Tätigkeit des Strafverteidigers mehr am oberen oder eben am unteren Rand bewegen.

Üblicherweise werden je nach Schwierigkeit und Wichtigkeit des Falles für den Betroffenen die gesetzlichen Gebühren nicht ausreichen, um die Tätigkeit des Strafverteidigers angemessen zu vergüten. Wir treffen daher in solchen Fällen in der Regel eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten.


Hinweis: Sollte sich jemand einen Strafverteidiger nicht leisten können, gibt es die Möglichkeit gem. § 140 StPO dem Angeklagten in ganz bestimmten Fällen einen sog. Pflichtverteidiger zuteilen zu lassen. Dessen Kosten zahlt in der Regel der Staat.
 
Copyright © 2010 Anwaltskanzlei Schäfer & Schäfer. Alle Rechte vorbehalten.